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	<title>Covid-19 &#8211; Rechtsanwaltskanzlei Münch</title>
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	<description>Arbeits-, Medizin- und Datenschutzrecht in Cottbus</description>
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	<title>Covid-19 &#8211; Rechtsanwaltskanzlei Münch</title>
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	<item>
		<title>Datenschutzhinweise zu  3G &#8211; Kontrollen am Arbeitsplatz</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/datenschutzhinweise-zu-3g-kontrollen-am-arbeitsplatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Dec 2021 18:17:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Covid-19]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsplatz]]></category>
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		<category><![CDATA[Datenlöschung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenspeicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Seit nunmehr 2 Wochen ist die Neufassung des Infektionsschutzgesetz in Kraft und mit ihm die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, die die Arbeitgeber dazu verpflichtet, sowohl den eigenen G-Status als auch den, der Mitarbeiter täglich zu prüfen und tagesaktuell zu dokumentieren. Die damit einhergegangenen organisatorischen Herausforderungen an die Arbeitgeber bei der Einführung bzw. Umsetzung der Kontrollpflicht im [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Seit nunmehr 2 Wochen ist die Neufassung des Infektionsschutzgesetz in Kraft und mit ihm die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, die die Arbeitgeber dazu verpflichtet, sowohl den eigenen G-Status als auch den, der Mitarbeiter täglich zu prüfen und tagesaktuell zu dokumentieren.</p>



<p>Die damit einhergegangenen organisatorischen Herausforderungen an die Arbeitgeber bei der Einführung bzw. Umsetzung der Kontrollpflicht im Betrieb sind vermutlich überwiegend in alltägliche Abläufe übergegangen.</p>



<p>Bei der Kontrolle müssen Arbeitgeber die Datenschutzregeln einhalten.&nbsp;Derzeit&nbsp;gibt es noch keine Verordnung, die die genauen Dokumentationspflichten bestimmt. Daher&nbsp;wird die Dokumentationspflicht zunächst durch&nbsp;die&nbsp;Dokumentation der Prozesse der Kontrollen&nbsp;zu erfüllen sein.&nbsp;&nbsp;</p>



<p>Angaben über Impf-, Genesenen- oder Teststatus sind sensible Informationen, welche als Gesundheitsdaten besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) darstellen und zurecht durch die DSGVO geschützt werden.</p>



<p>Die Daten dürfen ausschließlich zu den im Infektionsschutzgesetz genannten Zwecken verarbeitet werden und sind auch sonst getrennt und vor dem Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren.&nbsp; Insbesondere gehört die Liste bzw. die Dokumentation der Nachweise nicht&nbsp;in die Personalakte.&nbsp;</p>



<p>Aus diesem Grund darf die Dokumentation zum einen nur durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Personenkreis durchgeführt und zum anderen muss sie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt werden.</p>



<p>Wenn die Zutrittskontrolle nicht durch den Arbeitgeber selbst &nbsp;bzw. einen geeigneten Beschäftigten durchgeführt, sondern durch z.B. einen externen Dienstleister betreut wird, muss unbedingt geprüft werden, ob es sich dabei um eine Auftragsverarbeitung handelt und ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden muss.</p>



<p>Um dem Grundsatz der Datenminimierung nach Artikel 5 Abs. 1 Buchst. C DSGVO zu entsprechen, ist es ausreichend, wenn tagesaktuell der Vor- und Zuname der Beschäftigten auf einer Liste abgehakt werden, nachdem der jeweilige Nachweis vorgezeigt worden ist. In dem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Betroffene auch über die Verarbeitung der erhobenen Daten zu informieren ist.</p>



<p>Bei geimpften Mitarbeitern kann der gültige Impfnachweis nur einmal erfasst und dokumentiert werden, was grundsätzlich auch für Genesense gilt, wobei hier zusätzlich das Ablaufdatum des Genesenen- Status erfasst werden sollte, um dafür Sorge zu tragen, nach dem Ablauf einmalig einen Impfnachweis oder täglich einen Testnachweis vorzulegen.<br>Nach der einmaligen Kontrolle und der damit einhergehenden Erfassung über den Genesenen- oder Impfstatus, können die Beschäftigten für die Dauer der Gültigkeit des Nachweises anschließend von den täglichen Zugangskontrollen ausgenommen werden. Es ist geimpften und genesenen Mitarbeitern aber weiterhin freigestellt, auch tagesaktuelle Testnachweise vorzulegen.</p>



<p>Die Dokumentation kann händisch in Listenform oder auch in digitaler Form erfolgen, wichtig in beiden Abläufen ist, dass die Vertraulichkeit sowie die Nachvollziehbarkeit der Einträge sichergestellt sind.</p>



<p class="has-text-align-left">Arbeitgeber dürfen die erhobenen Informationen des G-Status ihrer Beschäftigten zum Zweck der erforderlichen Nachweiskontrolle nutzen. Angesichts der Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes ist es dem Arbeitgeber zudem gestattet, die erhobenen G-Status-Daten zu nutzen, was aber unbedingt individuell zu prüfen ist.</p>



<p class="has-text-align-left">Alle im Zusammenhang mit der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz erhobenen Daten sind spätestens nach 6 Monaten zu löschen. Sobald der G-Status nicht mehr als Zugangsvoraussetzung nach §28b Abs. 3 erforderlich ist, wird die Dauer der Speicherung durch den Erforderlichkeitsgrundsatz begrenzt und die Daten sind sofort zu löschen. Abschließend bleibt noch zu erwähnen, dass die Durchführung des 3G-Nachweises am Arbeitsplatz in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO aufzunehmen ist. Je nach Umfang der Verarbeitung kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO erforderlich sein.</p>



<p></p>



<p>Sandra Grassow</p>



<p>Zertifizierte Datenschutzbeauftragte</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Datenbanken von Corona- Testzentren online einsehbar</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/datenbanken-von-corona-testzentren-online-einsehbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Nov 2021 14:43:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Covid-19]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[Haben Sie letztens Robert Koch in Berlin getroffen? Nein?Schade, ich leider auch nicht. Dennoch war er erst vor kurzem in einem Berliner Testzentrum zugegen. Das ehrenamtlich arbeitende IT-Kollektiv „Zerforschung“ hat Anfang Oktober wieder einmal Corona-Testzentren in Berlin überprüft und dabei erneut grobe datenschutzrechtliche Vergehen durch die genutzten IT-Anwendungen aufgedeckt. Bei ihrer Untersuchung hat sich schnell [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Haben Sie letztens Robert Koch in Berlin getroffen? Nein?<br>Schade, ich leider auch nicht.</p>



<p>Dennoch war er erst vor kurzem in einem Berliner Testzentrum zugegen.</p>



<p>Das ehrenamtlich arbeitende IT-Kollektiv „Zerforschung“ hat Anfang Oktober wieder einmal Corona-Testzentren in Berlin überprüft und dabei erneut grobe datenschutzrechtliche Vergehen durch die genutzten IT-Anwendungen aufgedeckt.</p>



<p>Bei ihrer Untersuchung hat sich schnell eine völlig ungeschützte Schnittstelle gezeigt, durch die eine Datenbank voller personenbezogener Daten sämtlicher Kunden ohne Einschränkungen für Dritte im Internet einsehbar waren. Konkret konnte das IT-Kollektiv Daten mehrerer hunderttausender Getesteten einsehen. Neben den Testergebnissen konnten unter anderem vollständige Namen und Anschriften sowie Telefonnummern und Emailadressen abgerufen werden. Sie konnten außerdem digitale Test-Zertifikate umschreiben bzw. komplett neue ausstellen.<br>IT-Interessierte mit einem entsprechenden Wissenstand hätten sich auf diesem Weg unzählige negative PCR Testergebnisse erstellen können, ohne dafür auch nur in die Nähe eines Corona-Testzentrums kommen zu müssen.</p>



<p>So kam es auch dazu, dass Robert Koch, geboren am 11.12.1843, mit seinen rüstigen 177 Jahren problemlos ein negatives Corona-Testzertifikat mit dem gängigen „<em>BärCODE</em>*“ Sicherheitsmerkmal erhalten hat, welches eigentlich <em>eine digitale COVID19-Testverifikation darstellt.</em></p>



<p>Nach der Aufdeckung dieser massiven Sicherheitslücken hat Zerforschung den Betreiber der Software über die aktuelle Situation informiert. Dieser hat die Datenpanne zugegeben und versichert, dass die Lücken inzwischen geschlossen seien. Außerdem sei geplant, die Betroffenen in der kommenden Woche über den Vorfall zu informieren.</p>



<p>Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärt, dass in Deutschland hohe Standards bei den IT-Lösungen im Gesundheitswesen gewahrt werden, dies mitunter aber bei den Corona Testzentren nicht der Fall sei. Hier wurde eine Aufgabe, die eigentlich der Staat sowie die gesetzlichen Krankenversicherungen erfüllen müssen, dem freien Markt überlassen, was angesichts der vielen Meldungen diesbezüglich scheinbar nicht funktioniert.</p>



<p>Laut den ehrenamtlichen IT-Forschern gehen viele Teststellen unverantwortlich mit den Daten ihrer Kunden um, so seien die zuvor genannten Sicherheitsprobleme weiterverbreitet als vorstellbar. „Die Fehler im Datenschutz seien so vielfältig, dass wir uns nur auf die besonders problematischen Fälle fokussieren können, so wie in diesem Fall, wo eine Datenbank komplett offensteht.“ An eine zügige Besserung der Situation glauben die IT-Sicherheitsforscher nicht.</p>



<p>Lesen Sie gerne den kompletten Bericht hier: <a href="https://zerforschung.org/posts/meinschnelltest/">https://zerforschung.org/posts/meinschnelltest/</a></p>



<p>Von Sandra Grassow, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>6 Punkte für den schnellen Home Office Einsatz</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/6-punkte-fuer-den-schnellen-home-office-einsatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2020 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Covid-19]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[Unternehmen, die sich bisher noch nicht mit dem Thema Home-Office oder Remote Work auseinandergesetzt haben, werden es in Anbetracht der aktuellen Coronaviruskrise schwer haben, aktuell geeignete Berater zu finden. Wir haben unsere Kanzlei seit Anfang an auf Home-Office und Remote Work Möglichkeiten ausgerichtet, aktuell erreichen uns daher vermehrt Anfragen von Mandanten, wie wir das machen. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Unternehmen, die sich bisher noch nicht mit dem Thema Home-Office oder Remote Work auseinandergesetzt haben, werden es in Anbetracht der aktuellen Coronaviruskrise schwer haben, aktuell geeignete Berater zu finden.</p>



<p>Wir haben unsere Kanzlei seit Anfang an auf Home-Office und Remote Work
Möglichkeiten ausgerichtet, aktuell erreichen uns daher vermehrt Anfragen von
Mandanten, wie wir das machen.</p>



<p>Daher hier ein paar Tipps, wie man als Unternehmen noch schnell Home-Office
tauglich werden kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">1. Internet, Internet, Internet</h2>



<p>Sie können alle Ihre Remote Work Pläne in die Tonne werfen, wenn das
Internet streikt. Sofern Ihr Unternehmen noch nicht komplett in die Cloud
gezogen ist, muss ihr Standort mit dem Internet verbunden sein und bleiben. Sie
brauchen Redundanzen!</p>



<p>Wenn ihr DSL oder Kabelanschluss wegbricht, kann über mobile Hotspots oder
UMTS-Sticks die Verbindung aufrechterhalten werden. Die Sticks gibt es zusammen
mit den notwendigen SIM-Karten in den Online-Shops der Mobilfunk-Provider. Wenn
Sie auf Prepaid-Modelle setzen, entstehen Ihnen erstmal keine laufenden Kosten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">2. Die richtige Hardware</h2>



<p>Idealerweise haben Ihre Mitarbeiter Laptops, die sich von selbst mit ihrem
Firmennetzwerk verbinden und es erlauben von jedem Ort der Welt zu arbeiten.
Idealerweise.</p>



<p>Realistisch haben Ihre Mitarbeiter stationäre PCs oder vielleicht Laptops,
die sie aber nicht einfach von außerhalb mit ihrem Netzwerk verbinden können.</p>



<p>Eine einfache und schnelle Lösung kann hier folgendes sein:</p>



<p>Die Rechner bleiben in der Firma und zwar angeschaltet. Der Mitarbeiter
verbindet sich z.B. mit&nbsp;<a href="https://www.teamviewer.com/de/">TeamViewer</a>&nbsp;von seinem privaten Tablet
oder PC auf den Firmen-PC. Das Ganze ist datenschutzrechtlich in Ordnung, wie
wir&nbsp;<a href="https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/?p=4390">hier&nbsp;</a>dargelegt
haben. Dort haben wir auch beschrieben, wie Ihre Mitarbeiter Ihre privaten
Geräte für Home-Office Zwecke nutzen können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">3. Bereiten Sie jetzt Ihre Mitarbeiter vor und unterstützen Sie sie dabei</h2>



<p>Wenn Ihre Mitarbeiter ins Home-Office gehen, helfen diese Ihnen den Betrieb
aufrechtzuerhalten. Die wenigsten Mitarbeiter werden ein ausgerüstetes Büro
haben. Überlegen Sie, inwieweit Schreibtische, Bürostühle oder Monitore mit
nach Hause genommen werden können. Der Rücken Ihrer Mitarbeiter wird es Ihnen
danken, so stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter nicht in wenigen Tagen
wegen Rückenschmerzen ausfallen.</p>



<p>Das ist dabei nicht nur einfach so gesagt, sondern entspricht auch Ihren
Pflichten als Arbeitgeber. Die Vorschriften zum Arbeitsschutz gelten auch im Home-Office,
d.h. Sie müssen als Arbeitgeber dafür sorgen, dass Ihr Mitarbeiter dort sicher
und ohne Gesundheitsgefährdung arbeiten kann.</p>



<p>Im Übrigen: Zuschüsse für Mitarbeiter zum Internetanschluss sind abgaben-
und lohnsteuerfrei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">4. Überlegen Sie, wie Sie mit Mitarbeitern kommunizieren und koordinieren</h2>



<p>Die Koordination von Teams, bei denen alle Mitglieder im Home-Office sind,
verlangt sowohl den Führungskräften als auch den Teams einiges ab.</p>



<p>Aktuell haben einige Hersteller ihre Tools für kleine Teams kostenlos zur
Verfügung gestellt. Der Anbieter Atlassian bietet z.B. seine Cloud-Lösungen wie
die Ticketverwaltung JIRA oder die Projektmanagementlösung Trello für kleine
Teams bis zu 10 Personen&nbsp;<a href="https://www.atlassian.com/software/free#get-started">kostenlos</a>&nbsp;an.</p>



<p>Auch Microsoft bietet seine Kommunikations- und Chatlösung Teams
aktuell&nbsp;<a href="https://news.microsoft.com/de-de/engagement-fuer-kunden-covid-19/">kostenlos&nbsp;</a>an. Gleiches gilt für die
Kommunikationslösung von Slack gibt es in einer&nbsp;<a href="https://slack.com/intl/de-de/pricing">kostenfreien&nbsp;</a>Version.</p>



<p>Was Sie beim Einsatz dieser Tools beachten müssen, habe wir&nbsp;<a href="https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/?p=4392">hier&nbsp;</a>beschrieben.
Wie dort beschrieben sollten Sie keine Tools einsetzen, die nicht für
Geschäftskunden gedacht sind. Eine Chat-Lösung wie Discord einzusetzen, mag
verlockend sein, ist aber datenschutzrechtlich unzulässig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">5. Der Betriebsrat muss zustimmen</h2>



<p>Home-Office ist mitbestimmungspflichtig. Da der Betriebsrat nicht seine
Sitzungen nicht online vornehmen kann, sollte diese Zustimmung nicht auf die
lange Bank geschoben werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">6. Klare vertragliche Regelungen</h2>



<p>Der Einsatz von Home-Office, ist arbeits- und datenschutzrechtlich ein
Minenfeld und erfordert von Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Einhalten klarer
Regelungen. Diese lassen sich am besten vertraglich als Ergänzung zum
Arbeitsvertrag festlegen. Darin sollten insbesondere Punkte zur</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Arbeitszeit</li><li>Arbeitsschutz</li><li>Datenschutz</li><li>Schutz
     der Vertraulichkeit</li><li>Haftung-
     und Kostentragung</li><li>Kontrollrechte
     des Arbeitgebers</li></ul>



<p>geregelt werden</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wir sind weiterhin für Sie da!</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/wir-sind-weiterhin-fuer-sie-da/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2020 07:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Covid-19]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir sind selbstverständlich auch in der aktuellen Lage und in Zeiten von #WirBleibenZuhause für unsere Mandanten da. Dringend Besuche bei Rechtsanwälten sind auch nach der Verordnung des Landes Brandenburg zur Bekämpfung des Coronavirus ausdrücklich erlaubt. Sie können uns aber auch wie gewohnt telefonisch oder per Videokonferenz erreichen, je nachdem was gebraucht oder gewünscht ist. In [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wir sind selbstverständlich auch in der aktuellen Lage und in Zeiten von #WirBleibenZuhause für unsere Mandanten da. Dringend Besuche bei Rechtsanwälten sind auch nach der <a href="https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8581/dokument/14161">Verordnung des Landes Brandenburg zur Bekämpfung des Coronavirus</a> ausdrücklich erlaubt. </p>



<p>Sie können uns aber auch wie gewohnt telefonisch oder per Videokonferenz erreichen, je nachdem was gebraucht oder gewünscht ist. </p>



<p>In Krisen wie diesen zeigt sich die Stärke unseres Kanzleikonzepts, das konsequent auf die Einbingung moderner Techniken, wie Cloud-basierte Lösungen und Remote-Work setzt.</p>



<p>Wir erwarten daher auch durch die aktuelle Coronavirussituation keine nennenswerten Beeinträchtigungen in unserem Kanzleibetrieb.</p>



<p>Soweit es möglich ist, sollten zum eigenen Schutz und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus auf nicht zwingend notwendige Kontakte verzichtet werden. </p>



<p>Im Rahmen von #WirBleibenZuhause bieten wir daher auch <strong>allen </strong>Rechtsuchenden an, sich mit ihrem Anliegen über Videokonferenz ans uns zu wenden. Wie das geht, haben erklären wir Ihnen <a href="https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/informationen-fuer-mandaten/videokonferenz/">hier</a>.</p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Muster &#8211; Arbeitgeberbestätigung Im Rahmen von Ausgangsbeschränkungen durch die Coronaviruspandemie</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/muster-arbeitgeberbestaetigung-im-rahmen-von-ausgangsbeschraenkungen-durch-die-coronaviruspandemie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Mar 2020 17:11:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Covid-19]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Rahmen der Coronaviruspandemie gibt es bundesweit Ausgangsbeschränkungen. Arbeitnehmer müssen auf dem Weg zur Arbeit im Zweifel glaubhaftmachen können, dass sie auf dem Weg zur Arbeit sind. Wir haben für Arbeitgeber ein Muster erstellt, das von kann von Arbeitgebern verwendet werden um ihre eigenen Bestätigungen zu erstellen: Vordruck_Arbeitgeberbestätigung.docx Das Muster wird kostenlos für jedermann zur [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Im Rahmen der Coronaviruspandemie gibt es bundesweit Ausgangsbeschränkungen. Arbeitnehmer müssen auf dem Weg zur Arbeit im Zweifel glaubhaftmachen können, dass sie auf dem Weg zur Arbeit sind. Wir haben für Arbeitgeber ein Muster erstellt, das von kann von Arbeitgebern verwendet werden um ihre eigenen Bestätigungen zu erstellen:</p>



<p><a href="https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/wp-content/uploads/2020/03/Vordruck_Arbeitgeberbestätigung.docx" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Vordruck_Arbeitgeberbestätigung.docx (opens in a new tab)">Vordruck_Arbeitgeberbestätigung.docx</a></p>



<p><em>Das Muster wird kostenlos für jedermann zur Verwendung zur Verfügung gestellt</em>,<em> ersetzt aber eine Beratung im Einzelfall nicht. Außerhalb bestehenden Mandatsverhältnissen und einer damit einhergehenden</em> <em>Beratung können Münch &amp; Krone Rechtsanwälte daher keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
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