<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>arbeitsrecht &#8211; Rechtsanwaltskanzlei Münch</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/tag/arbeitsrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de</link>
	<description>Arbeits-, Medizin- und Datenschutzrecht in Cottbus</description>
	<lastBuildDate>Wed, 31 Dec 2025 08:19:04 +0000</lastBuildDate>
	<language>en-US</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/wp-content/uploads/2023/02/cropped-fav-32x32.png</url>
	<title>arbeitsrecht &#8211; Rechtsanwaltskanzlei Münch</title>
	<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Kündigung, kein neuer Job – und trotzdem kein Geld?</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/kuendigung-kein-neuer-job-und-trotzdem-kein-geld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Dec 2025 14:33:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Annahmeverzugslohn]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur Meldung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitssuchendmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[BAG Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbungsbemühungen]]></category>
		<category><![CDATA[Böswilliges Unterlassen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstwagenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Gehaltsnachzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutzklage]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutzprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Nachzahlung Lohn]]></category>
		<category><![CDATA[rechtswidrig]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Verdienstausfall]]></category>
		<category><![CDATA[Zumutbare Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[§ 615 BGB]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/?p=5463</guid>

					<description><![CDATA[Was tun, wenn der Chef kündigt, aber das Gericht später sagt: Die Kündigung war rechtswidrig? Viele Arbeitnehmer freuen sich dann auf Nachzahlungen, denn das Arbeitsverhältnis bestehtoffiziell weiter, also auch die Pflicht zur Gehaltszahlung. Doch Vorsicht: Wer in dieser Zeiteinfach nichts tut, geht womöglich leer aus! Der Fall vor dem BundesarbeitsgerichtEin Arbeitnehmer wurde gekündigt, klagte dagegen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="5463" class="elementor elementor-5463" data-elementor-post-type="post">
						<section class="elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-58eacd44 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default" data-id="58eacd44" data-element_type="section" data-e-type="section">
						<div class="elementor-container elementor-column-gap-default">
					<div class="elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-10453c8c" data-id="10453c8c" data-element_type="column" data-e-type="column">
			<div class="elementor-widget-wrap elementor-element-populated">
						<div class="elementor-element elementor-element-74d79b99 elementor-widget elementor-widget-text-editor" data-id="74d79b99" data-element_type="widget" data-e-type="widget" data-widget_type="text-editor.default">
				<div class="elementor-widget-container">
									<p>Was tun, wenn der Chef kündigt, aber das Gericht später sagt: Die Kündigung war rechtswidrig?</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Viele Arbeitnehmer freuen sich dann auf Nachzahlungen, denn das Arbeitsverhältnis besteht<br />offiziell weiter, also auch die Pflicht zur Gehaltszahlung. Doch Vorsicht: Wer in dieser Zeit<br />einfach nichts tut, geht womöglich leer aus!</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht<br />Ein Arbeitnehmer wurde gekündigt, klagte dagegen und gewann. Die Gerichte entschieden:<br />Die Kündigungen seines Arbeitgebers waren unwirksam. Er verlangte daraufhin rückwirkend<br />Lohn (sogenannter Annahmeverzugslohn) sowie Schadensersatz für den entgangenen<br />Dienstwagen. Streitwert: über 174.000 €.<br />Doch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen meinte: Der Mann hätte sich bei der<br />Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden müssen. Weil er das nicht tat, sei das „böswilliges<br />Unterlassen“ und er habe damit auf einen neuen Job verzichtet, den er vielleicht bekommen<br />hätte. Ergebnis: Kein Geld.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Was sagt das Bundesarbeitsgericht?</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG*) sah das anders. Ja, wer untätig bleibt und zumutbare Arbeit<br />bewusst nicht annimmt, muss sich das anrechnen lassen, aber nicht jede Untätigkeit ist<br />gleich „böswillig“.<br />Nur weil der Arbeitnehmer sich nicht arbeitsuchend gemeldet hat, darf man nicht<br />automatisch auf Böswilligkeit schließen. Die Richter betonten, dass immer alle Umstände im<br />Einzelfall betrachtet werden müssen:<br />&#8211; Hat der Arbeitnehmer ernsthaft nach einem neuen Job gesucht?<br />&#8211; Gibt es Hinweise, dass er sich bewusst geweigert hat, zu arbeiten?<br />&#8211; War die Kündigung vielleicht sowieso fragwürdig?<br />Ein einzelner Verstoß – wie die fehlende Meldung bei der Arbeitsagentur – reicht also nicht,<br />um den Lohnanspruch vollständig zu streichen.</p>
<div>BAG, Urteil vom 12.10.2022 – 5 AZR 30/22 (LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2021 – 10 Sa15/21)</div>
<div>Was bedeutet das für Arbeitnehmer?<br />Wer nach einer Kündigung auf sein Gehalt hofft, muss sich nicht sofort panisch bei der Agentur melden – aber Untätigkeit ist riskant. Je mehr man zeigen kann, dass man sich um eine neue Stelle bemüht hat, desto besser. <br /><br /></div>
<ul>
<li>Bewerbungen schreiben</li>
<li>Vorstellungsgespräche wahrnehmen- Bewerbungsaktivitäten dokumentieren</li>
<li>Dazu gehören zum Beispiel:</li>
</ul>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p><b>Unser Fazit</b></p>
<p>Kündigung gewonnen? Super – aber bitte nicht zurücklehnen!<br />Auch wenn das Arbeitsverhältnis offiziell weiterbesteht, kann ein Gericht prüfen, ob Sie sich<br />hätten anderweitig beschäftigen können. Wer dann untätig war, riskiert, leer auszugehen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Sie wurden gekündigt und fragen sich, ob und wie Sie rückwirkend Lohn einfordern<br />können?<br />Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – kompetent, verständlich und auf Augenhöhe.<br />Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>								</div>
				</div>
					</div>
		</div>
					</div>
		</section>
				</div>
		]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-durch-arbeitgeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2022 09:46:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[STechuhr]]></category>
		<category><![CDATA[Überstunden]]></category>
		<category><![CDATA[Zeiterfassung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/?p=4784</guid>

					<description><![CDATA[Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 Nach dem sog. Stechuhr- Urteil des EuGH aus Mai 2019 wurde die Rechtsprechung des BAG zu dieser Thematik bereits erwartet. Die Erfurter Richter manifestierten, dass in Deutschland eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht. Sie verweisen dabei sowohl auf die europarechtskonforme Auslegung als auch auf § [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h3 class="wp-block-heading">Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21</h3>



<p>Nach dem sog. Stechuhr- Urteil des EuGH aus Mai 2019 wurde die Rechtsprechung des BAG zu dieser Thematik bereits erwartet. Die Erfurter Richter manifestierten, dass in Deutschland eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht. Sie verweisen dabei sowohl auf die europarechtskonforme Auslegung als auch auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes. Letzterer verpflichtet Arbeitgeber dazu, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.</p>



<p>Eine Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das EuGH- Urteil blieb bisher aus. Derzeit prüft Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Eine systematische Zeiterfassung könnte flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. mobile Arbeit, Home Office) erschweren und Vertrauensarbeitszeit wäre per se nicht mehr praktizierbar. </p>



<p>Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht aber die gesamte Arbeitszeit.</p>



<p>Im konkreten Fall war es eigentlich um die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrates zur Arbeitszeiterfassung gegangen. Das BAG lehnte hingegen eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht unter dem Aspekt ab, dass bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bestehe.</p>



<p></p>



<p>Die Entscheidung birgt für Arbeitgeber und auch für Arbeitnehmer Vor- und Nachteile. Die Entscheidung dürfte u.a. auch Auswirkungen auf die Führung von Überstundenprozessen haben. In jedem Fall besteht in vielen Betrieben jetzt Handlungsbedarf. </p>



<p>Zur konkreten Umsetzung berate ich Sie gern. </p>



<p></p>



<p><a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/">Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts</a></p>



<p></p>



<p>Beitrag von </p>



<p>Stefanie Münch</p>



<p>Rechtsanwältin &amp; Fachanwältin für Arbeitsrecht</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Datenschutzhinweise zu  3G &#8211; Kontrollen am Arbeitsplatz</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/datenschutzhinweise-zu-3g-kontrollen-am-arbeitsplatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Dec 2021 18:17:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Covid-19]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsplatz]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenlöschung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenspeicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/?p=4652</guid>

					<description><![CDATA[Seit nunmehr 2 Wochen ist die Neufassung des Infektionsschutzgesetz in Kraft und mit ihm die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, die die Arbeitgeber dazu verpflichtet, sowohl den eigenen G-Status als auch den, der Mitarbeiter täglich zu prüfen und tagesaktuell zu dokumentieren. Die damit einhergegangenen organisatorischen Herausforderungen an die Arbeitgeber bei der Einführung bzw. Umsetzung der Kontrollpflicht im [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Seit nunmehr 2 Wochen ist die Neufassung des Infektionsschutzgesetz in Kraft und mit ihm die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, die die Arbeitgeber dazu verpflichtet, sowohl den eigenen G-Status als auch den, der Mitarbeiter täglich zu prüfen und tagesaktuell zu dokumentieren.</p>



<p>Die damit einhergegangenen organisatorischen Herausforderungen an die Arbeitgeber bei der Einführung bzw. Umsetzung der Kontrollpflicht im Betrieb sind vermutlich überwiegend in alltägliche Abläufe übergegangen.</p>



<p>Bei der Kontrolle müssen Arbeitgeber die Datenschutzregeln einhalten.&nbsp;Derzeit&nbsp;gibt es noch keine Verordnung, die die genauen Dokumentationspflichten bestimmt. Daher&nbsp;wird die Dokumentationspflicht zunächst durch&nbsp;die&nbsp;Dokumentation der Prozesse der Kontrollen&nbsp;zu erfüllen sein.&nbsp;&nbsp;</p>



<p>Angaben über Impf-, Genesenen- oder Teststatus sind sensible Informationen, welche als Gesundheitsdaten besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) darstellen und zurecht durch die DSGVO geschützt werden.</p>



<p>Die Daten dürfen ausschließlich zu den im Infektionsschutzgesetz genannten Zwecken verarbeitet werden und sind auch sonst getrennt und vor dem Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren.&nbsp; Insbesondere gehört die Liste bzw. die Dokumentation der Nachweise nicht&nbsp;in die Personalakte.&nbsp;</p>



<p>Aus diesem Grund darf die Dokumentation zum einen nur durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Personenkreis durchgeführt und zum anderen muss sie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt werden.</p>



<p>Wenn die Zutrittskontrolle nicht durch den Arbeitgeber selbst &nbsp;bzw. einen geeigneten Beschäftigten durchgeführt, sondern durch z.B. einen externen Dienstleister betreut wird, muss unbedingt geprüft werden, ob es sich dabei um eine Auftragsverarbeitung handelt und ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden muss.</p>



<p>Um dem Grundsatz der Datenminimierung nach Artikel 5 Abs. 1 Buchst. C DSGVO zu entsprechen, ist es ausreichend, wenn tagesaktuell der Vor- und Zuname der Beschäftigten auf einer Liste abgehakt werden, nachdem der jeweilige Nachweis vorgezeigt worden ist. In dem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Betroffene auch über die Verarbeitung der erhobenen Daten zu informieren ist.</p>



<p>Bei geimpften Mitarbeitern kann der gültige Impfnachweis nur einmal erfasst und dokumentiert werden, was grundsätzlich auch für Genesense gilt, wobei hier zusätzlich das Ablaufdatum des Genesenen- Status erfasst werden sollte, um dafür Sorge zu tragen, nach dem Ablauf einmalig einen Impfnachweis oder täglich einen Testnachweis vorzulegen.<br>Nach der einmaligen Kontrolle und der damit einhergehenden Erfassung über den Genesenen- oder Impfstatus, können die Beschäftigten für die Dauer der Gültigkeit des Nachweises anschließend von den täglichen Zugangskontrollen ausgenommen werden. Es ist geimpften und genesenen Mitarbeitern aber weiterhin freigestellt, auch tagesaktuelle Testnachweise vorzulegen.</p>



<p>Die Dokumentation kann händisch in Listenform oder auch in digitaler Form erfolgen, wichtig in beiden Abläufen ist, dass die Vertraulichkeit sowie die Nachvollziehbarkeit der Einträge sichergestellt sind.</p>



<p class="has-text-align-left">Arbeitgeber dürfen die erhobenen Informationen des G-Status ihrer Beschäftigten zum Zweck der erforderlichen Nachweiskontrolle nutzen. Angesichts der Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes ist es dem Arbeitgeber zudem gestattet, die erhobenen G-Status-Daten zu nutzen, was aber unbedingt individuell zu prüfen ist.</p>



<p class="has-text-align-left">Alle im Zusammenhang mit der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz erhobenen Daten sind spätestens nach 6 Monaten zu löschen. Sobald der G-Status nicht mehr als Zugangsvoraussetzung nach §28b Abs. 3 erforderlich ist, wird die Dauer der Speicherung durch den Erforderlichkeitsgrundsatz begrenzt und die Daten sind sofort zu löschen. Abschließend bleibt noch zu erwähnen, dass die Durchführung des 3G-Nachweises am Arbeitsplatz in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO aufzunehmen ist. Je nach Umfang der Verarbeitung kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO erforderlich sein.</p>



<p></p>



<p>Sandra Grassow</p>



<p>Zertifizierte Datenschutzbeauftragte</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das ändert sich im Jahr 2020 für Arbeitgeber</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/das-aendert-sich-im-jahr-2020-fuer-arbeitgeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Jan 2020 13:48:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/?p=88</guid>

					<description><![CDATA[Wir halten Sie informiert! Die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen für das Jahr 2020, welche dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entspringen, haben wir für Sie auf einen Blick zusammengefasst: Arbeitsmarktpolitik und Arbeitslosenversicherung Beitragssatzverordnung: Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird ab 1. Januar 2020 befristet bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wir
halten Sie informiert! Die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen für das
Jahr 2020, welche dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales entspringen, haben wir für Sie auf einen Blick zusammengefasst:</p>



<ol class="wp-block-list"><li><strong>Arbeitsmarktpolitik
und Arbeitslosenversicherung </strong></li><li>Beitragssatzverordnung:
Der <strong>Beitragssatz zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung)</strong> wird ab
1. Januar 2020 befristet bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte
auf 2,4 Prozent mittels Rechtsverordnung gesenkt.</li><li>Insolvenzgeldumlagesatzverordnung:
Der <strong>Umlagesatz für das Insolvenzgeld</strong> beträgt im Jahr 2020 &#8211; wie in den
beiden Vorjahren &#8211; <strong>0,06 Prozent</strong>.</li><li>Qualifizierungschancengesetz:
Der <strong>Zugang zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld</strong> wird erleichtert.
Bisher ist die dafür grundsätzlich erforderliche Mindestversicherungszeit von
zwölf Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren nachzuweisen. Künftig
gilt hierfür eine erweiterte <strong>Rahmenfrist von 30 Monaten</strong>.</li><li><strong>Berufsbildungsmodernisierungsgesetz:
</strong>Allen
Auszubildenden, die ab 1. Januar 2020 ihre Ausbildung beginnen, steht <strong>gesetzlich
eine Mindestausbildungsvergütung (MAV) in Höhe von zunächst 515 Euro</strong> zu.
Bis zum Jahr 2023 ist eine schrittweise Erhöhung vorgesehen (2021: 550 Euro;
2022: 585 Euro; 2023: 620 Euro). Für das zweite Ausbildungsjahr ist ein
Aufschlag von 18 Prozent, für das dritte von 35 Prozent und für das vierte von
40 Prozent vorgesehen. </li></ol>



<p>Für
tarifgebundene Ausbildungsbetriebe gelten weiterhin die tariflichen
Ausbildungsvergütungen, selbst wenn diese noch unter den o. g. Sätzen liegen.</p>



<p>Die
Mindestausbildungsvergütung gilt auch für außerbetriebliche Ausbildungen.</p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>Verlängerung
des Eingliederungszuschusses für Ältere:</strong> Arbeitgeber können von
den Agenturen für Arbeit und Jobcentern mit einem Eingliederungszuschuss in
Höhe von bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts gefördert werden, wenn sie
Arbeitsuchende mit Vermittlungshemmnissen einstellen. Allgemein können die
Zuschüsse längstens bis zu zwölf Monate gewährt werden, bei über 50-jährigen
Arbeitsuchenden nach einer bis Ende 2019 befristeten Sonderregelung bis zu 36
Monate. Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wird die Sonderregelung für die älteren
Arbeitsuchenden mit Vermittlungshemmnissen um vier Jahre bis Ende 2023
verlängert.</li><li><strong>Brexit:</strong>
Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung: Britische
Staatsangehörige erhalten für diesen Fall Rechtssicherheit durch einen
umfassend erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Regelungen unterscheiden
zwischen britischen Staatsangehörigen, die bereits vor einem ungeregelten
Austritt in Deutschland lebten und solchen, die nach einem ungeregelten
Austritt neu einreisen.</li><li><strong>Arbeitsrecht</strong></li><li><strong>Gesetzlicher
Mindestlohn:</strong> ab dem 1. Januar 2020 <strong>brutto 9,35 Euro</strong>
je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde</li><li><strong>Sozialversicherung</strong></li><li><strong>Beitragssatz
in der gesetzlichen Rentenversicherung: </strong>ab dem 1. Januar 2020
weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent
in der knappschaftlichen Rentenversicherung</li><li><strong>Sozialversicherungsrechengrößen:
</strong>turnusgemäße
Anpassung</li><li><strong>Sachbezugswerte
2020: </strong>Wert für Verpflegung von 251 Euro auf 258 Euro
(Frühstück auf 54 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 102 Euro) angehoben;
Werte für Mieten und Unterkunft erhöhen sich um 1,8 Prozent von 231 Euro auf
235 Euro</li></ul>



<p>Weitere Informationen
finden Sie auch unter <a href="https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html;jsessionid=0D0266D70F11CED9A53550DB38E887A1">https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html;jsessionid=0D0266D70F11CED9A53550DB38E887A1</a>.</p>



<p><strong>Gern
stehen wir für eine persönliche Beratung zu den o.g. Themen zur Verfügung.</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
