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	<title>Bundesarbeitsgericht &#8211; Rechtsanwaltskanzlei Münch</title>
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	<description>Arbeits-, Medizin- und Datenschutzrecht in Cottbus</description>
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	<title>Bundesarbeitsgericht &#8211; Rechtsanwaltskanzlei Münch</title>
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		<title>Kündigung, kein neuer Job – und trotzdem kein Geld?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Dec 2025 14:33:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Annahmeverzugslohn]]></category>
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					<description><![CDATA[Was tun, wenn der Chef kündigt, aber das Gericht später sagt: Die Kündigung war rechtswidrig? Viele Arbeitnehmer freuen sich dann auf Nachzahlungen, denn das Arbeitsverhältnis bestehtoffiziell weiter, also auch die Pflicht zur Gehaltszahlung. Doch Vorsicht: Wer in dieser Zeiteinfach nichts tut, geht womöglich leer aus! Der Fall vor dem BundesarbeitsgerichtEin Arbeitnehmer wurde gekündigt, klagte dagegen [&#8230;]]]></description>
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									<p>Was tun, wenn der Chef kündigt, aber das Gericht später sagt: Die Kündigung war rechtswidrig?</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Viele Arbeitnehmer freuen sich dann auf Nachzahlungen, denn das Arbeitsverhältnis besteht<br />offiziell weiter, also auch die Pflicht zur Gehaltszahlung. Doch Vorsicht: Wer in dieser Zeit<br />einfach nichts tut, geht womöglich leer aus!</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht<br />Ein Arbeitnehmer wurde gekündigt, klagte dagegen und gewann. Die Gerichte entschieden:<br />Die Kündigungen seines Arbeitgebers waren unwirksam. Er verlangte daraufhin rückwirkend<br />Lohn (sogenannter Annahmeverzugslohn) sowie Schadensersatz für den entgangenen<br />Dienstwagen. Streitwert: über 174.000 €.<br />Doch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen meinte: Der Mann hätte sich bei der<br />Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden müssen. Weil er das nicht tat, sei das „böswilliges<br />Unterlassen“ und er habe damit auf einen neuen Job verzichtet, den er vielleicht bekommen<br />hätte. Ergebnis: Kein Geld.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Was sagt das Bundesarbeitsgericht?</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG*) sah das anders. Ja, wer untätig bleibt und zumutbare Arbeit<br />bewusst nicht annimmt, muss sich das anrechnen lassen, aber nicht jede Untätigkeit ist<br />gleich „böswillig“.<br />Nur weil der Arbeitnehmer sich nicht arbeitsuchend gemeldet hat, darf man nicht<br />automatisch auf Böswilligkeit schließen. Die Richter betonten, dass immer alle Umstände im<br />Einzelfall betrachtet werden müssen:<br />&#8211; Hat der Arbeitnehmer ernsthaft nach einem neuen Job gesucht?<br />&#8211; Gibt es Hinweise, dass er sich bewusst geweigert hat, zu arbeiten?<br />&#8211; War die Kündigung vielleicht sowieso fragwürdig?<br />Ein einzelner Verstoß – wie die fehlende Meldung bei der Arbeitsagentur – reicht also nicht,<br />um den Lohnanspruch vollständig zu streichen.</p>
<div>BAG, Urteil vom 12.10.2022 – 5 AZR 30/22 (LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2021 – 10 Sa15/21)</div>
<div>Was bedeutet das für Arbeitnehmer?<br />Wer nach einer Kündigung auf sein Gehalt hofft, muss sich nicht sofort panisch bei der Agentur melden – aber Untätigkeit ist riskant. Je mehr man zeigen kann, dass man sich um eine neue Stelle bemüht hat, desto besser. <br /><br /></div>
<ul>
<li>Bewerbungen schreiben</li>
<li>Vorstellungsgespräche wahrnehmen- Bewerbungsaktivitäten dokumentieren</li>
<li>Dazu gehören zum Beispiel:</li>
</ul>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p><b>Unser Fazit</b></p>
<p>Kündigung gewonnen? Super – aber bitte nicht zurücklehnen!<br />Auch wenn das Arbeitsverhältnis offiziell weiterbesteht, kann ein Gericht prüfen, ob Sie sich<br />hätten anderweitig beschäftigen können. Wer dann untätig war, riskiert, leer auszugehen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Sie wurden gekündigt und fragen sich, ob und wie Sie rückwirkend Lohn einfordern<br />können?<br />Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – kompetent, verständlich und auf Augenhöhe.<br />Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>								</div>
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		<title>Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber</title>
		<link>https://rechtsanwaltskanzleimuench.de/pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-durch-arbeitgeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefanie Münch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2022 09:46:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
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		<category><![CDATA[Überstunden]]></category>
		<category><![CDATA[Zeiterfassung]]></category>
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					<description><![CDATA[Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 Nach dem sog. Stechuhr- Urteil des EuGH aus Mai 2019 wurde die Rechtsprechung des BAG zu dieser Thematik bereits erwartet. Die Erfurter Richter manifestierten, dass in Deutschland eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht. Sie verweisen dabei sowohl auf die europarechtskonforme Auslegung als auch auf § [&#8230;]]]></description>
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<h3 class="wp-block-heading">Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21</h3>



<p>Nach dem sog. Stechuhr- Urteil des EuGH aus Mai 2019 wurde die Rechtsprechung des BAG zu dieser Thematik bereits erwartet. Die Erfurter Richter manifestierten, dass in Deutschland eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht. Sie verweisen dabei sowohl auf die europarechtskonforme Auslegung als auch auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes. Letzterer verpflichtet Arbeitgeber dazu, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.</p>



<p>Eine Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das EuGH- Urteil blieb bisher aus. Derzeit prüft Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Eine systematische Zeiterfassung könnte flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. mobile Arbeit, Home Office) erschweren und Vertrauensarbeitszeit wäre per se nicht mehr praktizierbar. </p>



<p>Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht aber die gesamte Arbeitszeit.</p>



<p>Im konkreten Fall war es eigentlich um die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrates zur Arbeitszeiterfassung gegangen. Das BAG lehnte hingegen eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht unter dem Aspekt ab, dass bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bestehe.</p>



<p></p>



<p>Die Entscheidung birgt für Arbeitgeber und auch für Arbeitnehmer Vor- und Nachteile. Die Entscheidung dürfte u.a. auch Auswirkungen auf die Führung von Überstundenprozessen haben. In jedem Fall besteht in vielen Betrieben jetzt Handlungsbedarf. </p>



<p>Zur konkreten Umsetzung berate ich Sie gern. </p>



<p></p>



<p><a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/">Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts</a></p>



<p></p>



<p>Beitrag von </p>



<p>Stefanie Münch</p>



<p>Rechtsanwältin &amp; Fachanwältin für Arbeitsrecht</p>
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