Was tun, wenn der Chef kündigt, aber das Gericht später sagt: Die Kündigung war rechtswidrig?
Viele Arbeitnehmer freuen sich dann auf Nachzahlungen, denn das Arbeitsverhältnis besteht
offiziell weiter, also auch die Pflicht zur Gehaltszahlung. Doch Vorsicht: Wer in dieser Zeit
einfach nichts tut, geht womöglich leer aus!
Der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht
Ein Arbeitnehmer wurde gekündigt, klagte dagegen und gewann. Die Gerichte entschieden:
Die Kündigungen seines Arbeitgebers waren unwirksam. Er verlangte daraufhin rückwirkend
Lohn (sogenannter Annahmeverzugslohn) sowie Schadensersatz für den entgangenen
Dienstwagen. Streitwert: über 174.000 €.
Doch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen meinte: Der Mann hätte sich bei der
Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden müssen. Weil er das nicht tat, sei das „böswilliges
Unterlassen“ und er habe damit auf einen neuen Job verzichtet, den er vielleicht bekommen
hätte. Ergebnis: Kein Geld.
Was sagt das Bundesarbeitsgericht?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG*) sah das anders. Ja, wer untätig bleibt und zumutbare Arbeit
bewusst nicht annimmt, muss sich das anrechnen lassen, aber nicht jede Untätigkeit ist
gleich „böswillig“.
Nur weil der Arbeitnehmer sich nicht arbeitsuchend gemeldet hat, darf man nicht
automatisch auf Böswilligkeit schließen. Die Richter betonten, dass immer alle Umstände im
Einzelfall betrachtet werden müssen:
– Hat der Arbeitnehmer ernsthaft nach einem neuen Job gesucht?
– Gibt es Hinweise, dass er sich bewusst geweigert hat, zu arbeiten?
– War die Kündigung vielleicht sowieso fragwürdig?
Ein einzelner Verstoß – wie die fehlende Meldung bei der Arbeitsagentur – reicht also nicht,
um den Lohnanspruch vollständig zu streichen.
Wer nach einer Kündigung auf sein Gehalt hofft, muss sich nicht sofort panisch bei der Agentur melden – aber Untätigkeit ist riskant. Je mehr man zeigen kann, dass man sich um eine neue Stelle bemüht hat, desto besser.
- Bewerbungen schreiben
- Vorstellungsgespräche wahrnehmen- Bewerbungsaktivitäten dokumentieren
- Dazu gehören zum Beispiel:
Unser Fazit
Kündigung gewonnen? Super – aber bitte nicht zurücklehnen!
Auch wenn das Arbeitsverhältnis offiziell weiterbesteht, kann ein Gericht prüfen, ob Sie sich
hätten anderweitig beschäftigen können. Wer dann untätig war, riskiert, leer auszugehen.
Sie wurden gekündigt und fragen sich, ob und wie Sie rückwirkend Lohn einfordern
können?
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