Das MPU-Gutachten und seine rechtlichen Konsequenzen

Das Bußgeld wurde nach einem alkoholbedingten Verstoß im Straßenverkehr gezahlt und das Fahrverbot wurde vollstreckt. Nun denkt man, es würde nichts weiteres auf einen zukommen. Spätestens mit dem Erhalt eines Schreibens der Fahrerlaubnisbehörde sind die meisten Betroffenen daher zunächst geschockt. Der Grund: sie werden zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert. Ich zeige Ihnen, was auf Sie zukommt und wie Sie sich bestenfalls
verhalten.

Was ist eine MPU?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU oder auch „Idiotentest“ genannt, dient zur Überprüfung des Inhabers einer Fahrerlaubnis auf seine Fahreignung hin. Die MPU stellt hierbei einen immens wichtigen Zwischenschritt dar, der das anschließende Verfahren maßgeblich beeinflusst. Die Untersuchung setzt sich aus einem medizinischen Teil, einem (psychophysiologischen) Leistungstest und einem psychologischen Gespräch zusammen.

In welchen Fällen darf sie angeordnet werden?

Gesetzlich sind verschiedene Fälle geregelt, wann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern kann, in erster Linie durch §§ 11, 13 FeV. Demnach ist eine entsprechende behördliche Aufforderung beispielsweise gerechtfertigt, wenn:

  • ein erheblicher Verstoß vorliegt oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen, 
  • wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden oder
  • ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde.
    Demnach kann man auch zur Beibringung eines MPU-Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis aufgefordert werden, wenn diese zuvor aufgrund von zu vielen Punkten in Flensburg entzogen wurde.

Was passiert, wenn ich mich nicht untersuchen lasse?

Für den Fall, dass Sie auf die behördliche Aufforderung nicht reagieren und sich somit nicht einer Untersuchung unterziehen, hat der Gesetzgeber eine scharfe Rechtsfolge geschaffen. Demnach darf die Fahrerlaubnisbehörde nach § 46 Abs. 3 FeV auf ihreNichteignung schließen und es würde sich ein verwaltungsrechtliches
Entziehungsverfahren anschließen. Auf die Rechtsfolge des § 46 Abs. 3 FeV sind Sie
aber ausdrücklich in dem behördlichen Aufforderungsschreiben hinzuweisen.

Wie läuft eine MPU ab?

Zumeist handelt es sich um eine mehrstündige Untersuchung. Innerhalb der medizinischen Untersuchung wird zunächst ein körperlicher Befund erstellt. Insbesondere bei Alkohol- oder Drogendelikten wird der Betroffene auf seine Abstinenz hin überprüft, die mit einer Untersuchung der Leber bzw. von Urin- und Haarproben einhergeht.
Der (psychophysiologische) Leistungstest erfordert, die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit des Betroffenen zu überprüfen. Der wohl wichtigste Teil ist das psychologische Gespräch. Die Unterschätzung dieses Teils der Untersuchung ist die maßgebliche Ursache für das Nichtbestehen. Die Gutachter befragen den Betroffenen zu den aktenkundigen Verstößen samt der
Hintergründe und der persönlichen Einstellung. Bei alkohol- oder rauschbedingten Untersuchungen wird auch nach dem vergangenen und aktuellen Konsumverhalten gefragt. Hierbei sollte man nicht nur in der Lage sein, nachvollziehbare Strategien zur Verhinderung weiterer Verstöße zu benennen, sondern man sollte sich auch im Vorhinein mit der Promilleberechnung und den Alkoholabbaumengen beschäftigt
haben.

Kann ich mich auf eine MPU vorbereiten?

Definitiv! Ich kann Ihnen nur wärmstens empfehlen, die Untersuchung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Verschiedene verkehrspsychologische Beratungsstellen stellen Sie auf die bevorstehende Untersuchung ein. Diese wissen, worauf es innerhalb der Untersuchung, insbesondere in Bezug auf das psychologische Gespräch, ankommt. Zudem gibt es Informationsabende als auch MPU-Vorbereitungskurse, die eine passende Hilfestellung vor einer Begutachtung darstellen.

Was soll ich nach Erhalt des behördlichen Schreibens unternehmen?

Unmittelbar nach Erhalt des Aufforderungsschreibens sollten Sie Kontakt mit einem im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufnehmen. Dieser überprüft die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung. Schließlich läuft für die Einholung des MPU-Gutachtens eine knapp bemessene Frist, bei der es keine Zeit zu verschenken gibt. Selbstverständlich helfen wir Ihnen hierbei gern weiter.

Beitrag von

Andy Branig
Rechtsanwalt