Informationen für Mandaten
Sichere Kommunikation
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Version: OpenPGP.js v4.10.10
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Vergütung
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden mit Ihnen ausführlich und transparent besprochen. Zögern Sie bitte nicht, Fragen zu stellen. Eine klare Kommunikation ist uns hier wichtig, damit den Mandanten keine finanziellen Überraschungen erwarten.
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei fällt für eine Erstberatung nach § 34 RVG eine Gebühr von höchstens 190 Euro netto; für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro netto an.
Für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung werden die Anwaltsgebühren nach dem Streitwert (zumeist die Höhe eines Zahlungsanspruchs) berechnet. Hierzu beraten wir Sie gern ausführlich.
Für Vertragsgestaltungen oder längerfristige Beratungen werden auf den Mandanten abgestimmte Honorarvereinbarungen getroffen. Unser durchschnittlicher Stundensatz liegt bei 190,00 € netto.
Form der Beratung
Wir beraten Sie gern nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung auch
- per Telefon
- per Videokonferenz
- per E-Mail.