Das Medizinrecht regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten und gehört als Fachgebiet zu den anspruchsvollsten aber auch interessantesten Gebieten.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:

Vertrags(zahn)arztrecht

Der Begriff Vertragsarztrecht bezeichnet alle Rechtsvorschriften, die sich mit der Beziehung von Ärzten (und der ihnen ähnlichen oder gleichgestellten Leistungserbringer) zu den Gesetzlichen Krankenkassen beschäftigen. Das Vertragszahnarztrecht folgt im Wesentlichen den Vorschriften des Vertragsarztrechts. Da die Vorschriften über verschiedenste Gesetze, Verordnungen und Verträge verteilt sind, gehört das Vertragsarztrecht zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten.
Wir beraten und vertreten Leistungserbringer bei Fragen der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, über Zulassungsmöglichkeiten in gesperrten Bereichen, über Kooperations- und Organisationsformen (Berufsausübungsgemeinschaft, Anstellungsverträge, MVZ) sowie in Honorar- und Abrechnungsfragen, insbesondere bei Prüfung durch die KV.

Berufsrecht

Das Berufsrecht der Ärzte und anderer Heilberufe wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen bestimmt.
Wir vertreten hier nicht nur Ärzte und Zahnärzte, sondern auch Heilpraktiker und Zugehörige der Heilhilfsberufe sowie Gesundheitshandwerker.
Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeiten stehen zumeist der Berufszugang (Erteilung/ Rücknahme/Widerruf der Approbation) und die Berufsausübung.

Haftung

Fehler bei Behandlungen können sowohl Straf- als auch Zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir vertreten dabei insbesondere Fälle, bei denen es um die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen für Behandlungsfehler geht.

Rechtsanwältin Münch ist die Partnerin der Kanzlei Münch & Krone und vertritt Sie in allen Bereichen des Medizinrechts.