Wir sind selbstverständlich auch in der aktuellen Lage und in Zeiten von #WirBleibenZuhause für unsere Mandanten da. Dringend Besuche bei Rechtsanwälten sind auch nach der Verordnung des Landes Brandenburg zur Bekämpfung des Coronavirus ausdrücklich erlaubt.
Sie können uns aber auch wie gewohnt telefonisch oder per Videokonferenz erreichen, je nachdem was gebraucht oder gewünscht ist.
In Krisen wie diesen zeigt sich die Stärke unseres Kanzleikonzepts, das konsequent auf die Einbingung moderner Techniken, wie Cloud-basierte Lösungen und Remote-Work setzt.
Wir erwarten daher auch durch die aktuelle Coronavirussituation keine nennenswerten Beeinträchtigungen in unserem Kanzleibetrieb.
Soweit es möglich ist, sollten zum eigenen Schutz und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus auf nicht zwingend notwendige Kontakte verzichtet werden.
Im Rahmen von #WirBleibenZuhause bieten wir daher auch allen Rechtsuchenden an, sich mit ihrem Anliegen über Videokonferenz ans uns zu wenden. Wie das geht, haben erklären wir Ihnen hier.