Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit
Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller Kurarbeit „Null“ keine Arbeitspflicht haben, ist der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2021 – 6 Sa 824/20 (nicht rechtskräftig!)